Vielen Dank für Eure Spenden!

 

Spenden und Mitgliedsbeiträge bis zu 300 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung (z.B. einem Kontoauszug) beim Finanzamt eingereicht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro ( § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) an eine gemeinnützige Körperschaft ist ein vom Zahlungsempfänger erstellter Beleg mit den erforderlichen Angaben vorzulegen.

Den Vordruck für den vereinfachten Nachweis einer Spende oder des Mitgliedsbeitrages bieten wir hier zum Download an. Bitte drucke den Vordruck aus und nehme ihn zusammen mit dem Kontoauszug über Deine Spende zu Deinen Steuerunterlagen.

Für Spenden über 300,00 Euro senden wir Dir die Zuwendungsbestätigung unaufgefordert zu, sofern uns Deine Adresse vorliegt.